Familienmediation für Doppelresidenz von Kindern – Unterstützung des BGH
Als Familienmediator und Wirtschaftsmediator mit Unternehmerfamilien habe ich schon häufig Eltern dabei begleitet, nach der Trennung oder Scheidung das sogenannte Doppelresidenz-Modell, auch Wechselmodell genannt, mit einer gemeinsamen Haltung gegenüber den Kindern gemeinsam zu tragen. Da kann ein Mediator eine wertvolle Rolle spielen beim Brückenbau – ohne Lösungen präsentieren zu müssen!
Ebenso habe ich schon des öfteren mit erleben müssen, wie ein Elternteil dieses Modell vereitelte. Deshalb ist dies der lang erwartete Paukenschlag: der BGH bestätigt, dass die Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann.
Die Pressemitteilung der Projektgruppe Doppelresidenz lesen Sie im Folgenden oder klicken auf die Website von doppelresidenz.org!
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Pressemitteilung: Entscheidung des Bundesgerichtshofes – Doppelresidenz kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden
Author: markus.witt – Published At: 25.02.2017 12:41
Berlin, 25.02.2017
Bisher war rechtlich nicht geklärt, ob die Doppelresidenz gerichtlich angeordnet werden kann. Der Bundesgerichtshof sorgte mit einem deutlichen Votum pro Doppelresidenz nun für Rechtssicherheit.
In seiner bisher unveröffentlichten EntscheidungXII ZB 601/15 vom 1. Februar 2017 stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass die Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Bisher war die Rechtsprechung überwiegend gegenteiliger Meinung. Die Entscheidung des BGH kommt somit einem Paukenschlag gleich. Damit sind die Chancen, dass Kinder auch nach Trennung der Eltern den umfangreichen Kontakt zu beiden Eltern behalten, deutlich verbessert worden.
„Die Entscheidung des BGH sich deutlich pro Doppelresidenz auszusprechen war überfällig und trägt dem Anspruch unserer Kinder auf beide Eltern Rechnung. Bisher hinkte die Rechtsprechung der gesellschaftlichen Entwicklung, welche klar auf die gemeinsame Verantwortung beider Eltern ausgerichtet ist, wie auch in der Europaratsresolution 2079 aus Oktober 2015 empfohlen, um Jahrzehnte hinterher“ erläutert Cornelia Spachtholz, Sprecherin des Aktionsbündnisses doppelresidenz.org.
Uneingeschränkt und für Jeden möchte aber auch der BGH die Doppelresidenz nicht zulassen. Wichtig sei auch die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern. Mangelt es hieran, muss die Doppelresidenz nicht die beste Lösung für die Kinder sein. Bisher hat oftmals der streitende und sich verweigernde Elternteil zu seinen Gunsten die Doppelresidenz verhindern können.
„Wir begrüßen sehr, dass damit konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, die Doppelresidenz zu verhindern, ein Ende finden wird. Mangelnde Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit stellt eine erhebliche Einschränkung der Erziehungsfähigkeit dar (vergl. Dettenborn und Walter, Familienrechtspsychologie, 3. Auflage 2016, Kap. 4.4.6). Bei zwei ansonsten erziehungsgeeigneten Eltern wird zukünftig der kooperative, den Streit deeskalierende Elternteil Vorteile haben – dies kommt direkt den Kindern zugute“ führt Markus Witt, Sprecher des Aktionsbündnisses, weiter aus.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates forderte bereits 2015 mit der einstimmig angenommenen Resolution 2079 (2015) die Einführung der Doppelresidenz als Regelfall in allen 47 Mitgliedsstaaten. Deutschland hat hier noch erheblichen Nachholbedarf. Zumindest wichtige rechtliche Fragen wurden nun geklärt. Eine breitere gesellschaftliche Information und Diskussionüber die Doppelresidenz, welche eine win-win-win-Situation für Mütter, Väter und Kinder darstellt, ist schon lange überfällig. Das Aktionsbündnis doppelreisdenz.org hat auf seiner Homepage eine kostenfrei downloadbare Broschüre für Interessierte bereit gestellt.
Kontakt:
presse@doppelresidenz.org
Markus Witt, Sprecher der Plattform doppelresidenz.org Tel. 0177 235 68 21
Cornelia Spachtholz, Sprecherin der Plattform doppelresidenz.org Tel. 0178 51416 38