Wechselmodell Doppelresidenz
Elternmediation für Doppelresidenz von Kindern
Als Familienmediator, Kinderpsychologe und Wirtschaftsmediator mit Unternehmerfamilien begleite ich stetig Eltern. Nach der Trennung oder Scheidung steht die Frage im Raum, wie das sogenannte Doppelresidenz-Modell, auch Wechselmodell genannt, mit einer gemeinsamen Haltung gegenüber den Kindern gemeinsam getragen und bewältigt werden kann. Da spielt ein Mediator eine wertvolle Rolle: er ist Brückenbauer – ohne Lösungen präsentieren zu müssen!
Eltern können beruhigt dieses Modell unterstützen. Sie werden davon profitieren, dass die Kinder beide Eltern im Alltag erleben dürfen. Die Kinder werden enorm profitieren in ihrer Entwicklung. Eltern werden entspannter sein und sich entlastet fühlen. Deshalb ist es gut, dass der BGH 2017 bestätigt hat, dass das Doppelresidenzmodell auch angeordnet werden kann.
Aktuell findet sich im Spiegel dazu eine Titelgeschichte: für Laien ein immerhin interessanter Einblick und Überblick. Der Spiegel schildert den Fall einer Familie. Die Bedeutung von Mediatoren wird erkannt:
„Die größte Hilfe nach der Trennung war, zu einem Mediator zu gehen. Mediatoren sollen keinen Streit schlichten, sondern zwischen den beiden Parteien vermitteln. Verhindern, dass der Kontakt abreißt. (… Die Eltern) kamen immer wieder zu ihm und erzählten, was sie bewegte. Bis heute hilft er ihnen. Manchmal saßen sie alle zwei Wochen dort, manchmal für mehrere Monate nicht. Streit kennt keinen Rhythmus.“
https://magazin.spiegel.de/SP/2019/7/162287599/index.html?utm_source=spon&utm_campaign=centerpage
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Hier finden Sie zudem die Pressemitteilung der Projektgruppe Doppelresidenz von 2017:
Pressemitteilung: Entscheidung des Bundesgerichtshofes – Doppelresidenz kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden
Author: markus.witt – Published At: 25.02.2017 12:41
Berlin, 25.02.2017
Bisher war rechtlich nicht geklärt, ob die Doppelresidenz gerichtlich angeordnet werden kann. Der Bundesgerichtshof sorgte mit einem deutlichen Votum pro Doppelresidenz nun für Rechtssicherheit.
In seiner bisher unveröffentlichten EntscheidungXII ZB 601/15 vom 1. Februar 2017 stellt der Bundesgerichtshof (BGH) klar, dass die Doppelresidenz auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann. Bisher war die Rechtsprechung überwiegend gegenteiliger Meinung. Die Entscheidung des BGH kommt somit einem Paukenschlag gleich. Damit sind die Chancen, dass Kinder auch nach Trennung der Eltern den umfangreichen Kontakt zu beiden Eltern behalten, deutlich verbessert worden.
„Die Entscheidung des BGH sich deutlich pro Doppelresidenz auszusprechen war überfällig und trägt dem Anspruch unserer Kinder auf beide Eltern Rechnung. Bisher hinkte die Rechtsprechung der gesellschaftlichen Entwicklung, welche klar auf die gemeinsame Verantwortung beider Eltern ausgerichtet ist, wie auch in der Europaratsresolution 2079 aus Oktober 2015 empfohlen, um Jahrzehnte hinterher“ erläutert Cornelia Spachtholz, Sprecherin des Aktionsbündnisses doppelresidenz.org.
Uneingeschränkt und für Jeden möchte aber auch der BGH die Doppelresidenz nicht zulassen. Wichtig sei auch die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern. Mangelt es hieran, muss die Doppelresidenz nicht die beste Lösung für die Kinder sein. Bisher hat oftmals der streitende und sich verweigernde Elternteil zu seinen Gunsten die Doppelresidenz verhindern können.
„Wir begrüßen sehr, dass damit konfliktverschärfendes Verhalten von Eltern mit dem Ziel, die Doppelresidenz zu verhindern, ein Ende finden wird. Mangelnde Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit stellt eine erhebliche Einschränkung der Erziehungsfähigkeit dar (vergl. Dettenborn und Walter, Familienrechtspsychologie, 3. Auflage 2016, Kap. 4.4.6). Bei zwei ansonsten erziehungsgeeigneten Eltern wird zukünftig der kooperative, den Streit deeskalierende Elternteil Vorteile haben – dies kommt direkt den Kindern zugute“ führt Markus Witt, Sprecher des Aktionsbündnisses, weiter aus.
Die Parlamentarische Versammlung des Europarates forderte bereits 2015 mit der einstimmig angenommenen Resolution 2079 (2015) die Einführung der Doppelresidenz als Regelfall in allen 47 Mitgliedsstaaten. Deutschland hat hier noch erheblichen Nachholbedarf. Zumindest wichtige rechtliche Fragen wurden nun geklärt. Eine breitere gesellschaftliche Information und Diskussionüber die Doppelresidenz, welche eine win-win-win-Situation für Mütter, Väter und Kinder darstellt, ist schon lange überfällig. Das Aktionsbündnis doppelreisdenz.org hat auf seiner Homepage eine kostenfrei downloadbare Broschüre für Interessierte bereit gestellt.